Unsere Förderrichtlinien


Förderverein Posaunenarbeit (FÖPA)

„Richtlinien zur Förderung der Jungbläser/innenarbeit“

 

Gemäß seiner Satzung fördert der FÖPA insbesondere die Nachwuchsarbeit der Posaunenchöre im Bereich der EKKW. Grundsätzlich gilt, dass der FÖPA einzelne Projekte, Anschaffungen und Maßnahmen bestehender Posaunenchöre im Posaunenwerk unterstützt, die der Förderung der Nachwuchsbläser/innenarbeit dienen. Eine Dauerförderung sowie die Finanzierung von hauptberuflichen Stellen sind ausgeschlossen.

Die vorliegende Richtlinie fasst die Fördergrundsätze im Einzelnen zusammen.

 

1.     Was wird gefördert?

Zuschussfähig sind folgende Projekte und Maßnahmen:

-      Freizeiten und Veranstaltungen für Jungbläser/innen auf Gemeinde- und Kreisverbandsebene

-      Posaunenchorfreizeiten auf Gemeinde- und Kreisverbandsebene. Förderfähig sind die Kosten für Jungbläser/innen

-      Geschwisterrabatte bei Freizeiten des Posaunenwerks

-      Jungbläser/innenausbildung (für den Zeitraum von zwei Jahren)

-      Notenmaterial für Jungbläser/innen

-      Notenmaterial für bestehende Chorarbeit

-      Anschaffungen und Reparaturen von Instrumenten für Nachwuchsbläser/innen bei bestehenden Posaunenchören

 

2.     Wer wird gefördert?

Posaunenchöre können mit Bezug auf die vorliegende Richtlinie Zuschüsse beantragen. Dabei sind Jungbläser/innen in der Regel Schüler/innen, Auszubildende oder Studierende aus der EKKW, die dabei sind, sich für die Mitwirkung in einem gemeindlichen Posaunenchor zu qualifizieren.  

 

3.     Wie werden die Zuschüsse beantragt?

Eine Antragstellung durch die Chöre erfolgt schriftlich an den FÖPA, Heinrich-Wimmer-Str. 4, 34131 Kassel

( WICHTIG!!! Als Empfänger den Föpa, nicht das Posaunenwerk vermerken )

oder per Mail an kontakt@foerderverein-posaunenarbeit-ekkw.de. Bitte ausschließlich unser Onlineformular oder das Downloadformular benutzen. So ist sichergestellt, dass wir alle nötigen Angaben haben und alles übersichtlicher, weil gleich, ist. Vielen Dank.

 

Anträge können JEDERZEIT gestellt werden, die Mittelvergabe erfolgt in der Regel 4x pro Jahr.

 

Zusammen mit dem schriftlichen Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen (Als Anhang zur Mail an unsere Mailadresse):

-      Kurz gefasste Beschreibung und Begründung des Projekts, bzw. der Maßnahme

-      Vorlage eines Finanzierungsplanes mit Angaben der Eigenmittel und Drittmittel

-      Erklärung, dass mögliche Förderungen genutzt sind

-      Erklärung dass keine Mittel des Posaunenwerkes beantragt werden

-      Beantragte Zuschusshöhe

-      Ggf. Benennung des Projektzeitraums

 

Nach der Prüfung ergeht zeitnah ein Bescheid, bei positiver Prüfung ein Bewilligungsbescheid.

Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abrechnung der Maßnahme.

 

 

 

 

 

4.     Wie hoch sind die Zuschüsse?

Die Förderung bei der Anschaffung von Instrumenten und Notenmaterial (auch für den Chor) liegt bei maximal 25%. Bei Reparaturen und Aufarbeitung von Instrumenten (keine Versicherungsschäden) kann die Förderung auch höher ausfallen. Freizeiten und Veranstaltungen werden pro Jungbläser/in bezuschusst. Die tatsächliche Höhe des Zuschusses hängt von der Höhe des entstandenen Defizits und den finanziellen Möglichkeiten des FÖPA ab.

 

Zuschüsse nach dieser Richtlinie werden immer nachrangig gewährt. Die Ausschöpfung anderer Zuschussmöglichkeiten ist durch den Antragsteller zu erklären.

Eine Doppelförderung von Posaunenwerk und FÖPA ist ausgeschlossen.

 

Die bewilligten Zuschüsse sind zweckgebunden. Zuschüsse, die aufgrund unrichtiger Angaben bewilligt wurden, werden nicht ausgezahlt; sind sie bereits zur Auszahlung gelangt, müssen sie zurückgezahlt werden.

 

Die Bezuschussung durch den FÖPA erfolgt im Rahmen der vorhandenen verfügbaren Mittel. Sollten die Mittel nicht ausreichen, behält sich der FÖPA vor, eine Auswahl der zu fördernden Maßnahmen zu treffen.

 

Ein Anspruch auf Bezuschussung besteht nicht.

 

5.     Wie wird abgerechnet?

Die Abrechnung ist nach Durchführung der Maßnahme dem FÖPA vorzulegen. Zur Abrechnung gehören:

-      Der Verwendungsnachweis mit Kopien der Originalbelege

-      Der endgültige Finanzierungsplan mit Angabe aller Drittmittel

-      Ein Bericht

-      Eine Teilnahmeliste mit Altersangaben

-      Angabe des Zahlungsempfängers/Einrichtung mit Bankverbindung

  Eine Auszahlung darf nicht an private Kontoinhaber erfolgen, sondern stets an die Kirchengemeinde, Chorkonto oder andere Institution!!!

 

Der Bericht soll in kurzer Form einen Eindruck vom Inhalt und Verlauf des Projekts vermitteln. So können wir uns einen Eindruck der Arbeit vor Ort machen. Die Teilnahmeliste soll Angaben über alle Teilnehmenden (Name, Wohnort, Alter) und die leitenden Personen mit entsprechenden Unterschriften aller enthalten.

 

 

 

Die Förderrichtlinien wurden in der Vorstandssitzung am 2. April 2019 in Kassel beschlossen.